Kooperation
In einem Pressegespräch stellten die Geschäftsführerinnen der Ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege Erika Pahl, Erika, Silke und Kathrin Pahl sowie der Geschäftsführer der Pflege- und Wohnpark GmbH Ostrhauderfehn, Christoph Leßnig am Donnerstag, 17.07.14 in der Tagespflege Lüttje Huus ihr neues Kooperationskonzept vor. Nach der Devise „Gemeinsam für Ostrhauderfehn“ soll die Kooperation der beiden privaten Pflegedienstleister, die wohnortnahe pflegerische Versorgung der Bevölkerung Ostrhauderfehns nachhaltig positiv beeinflussen.
Der General-Anzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 19./20. Juli über die Kooperation.
Der Blickpunkt berichtet in seiner August-Ausgabe (46. Ausgabe).
Die Pflege- und Wohnpark GmbH Ostrhauderfehn betreibt seit 2002 in der Liebigstraße 17, 26842 Ostrhauderfehn, das Alten- und Pflegeheim „Haus zwischen den Wieken“, eine Einrichtung der stationären Altenpflege mit insgesamt 46 Pflegeplätzen in 32 Einzel- und 7 Doppelzimmer. Neben vollstationärer Pflege (Dauerpflege) wird im Haus zwischen den Wieken auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege angeboten. Betreut werden Bewohnerinnen und Bewohner aller Pflegestufen. Die Einrichtung verfügt über Versorgungsverträge mit allen Pflegekassen und den örtlichen Sozialhilfeträgern. Das Haus zwischen den Wieken wird nach den Grundlagen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz“ (WBVG), dem Niedersächsischen Heimgesetz (NHeimG), dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V) geführt und unterliegt somit den regelmäßigen Kontrollen der Heimaufsichtsbehörde (Kreis Leer) und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDKN). Neben der Pflegeeinrichtung befinden sich in unmittelbarer Nähe des Hauses 50 „Betreute Wohnungen“ (Doppelhaushälften/Reihenhäuser), deren Bewohnerinnen und Bewohner über das Haus zwischen den Wieken hauswirtschaftliche sowie haustechnische Dienste abrufen können. Zudem können die Bewohnerinnen und Bewohner Mahlzeiten im Haus zwischen den Wieken oder per Lieferung (Essen auf Rädern) erhalten. Auch das umfangreiche Veranstaltungsprogramm kann von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Betreuten Wohnungen in Anspruch genommen werden.
Die Ambulante und stationäre Kranken- und Altenpflege Erika Pahl betreibt in der Idafehn Mitte 1 a, 26842 Ostrhauderfehn, einen Ambulanten Kranken- und Altenpflegedienst und in der Gutenbergstraße 2, 26842 Ostrhauderfehn, der z. Zt. ca. 200 Pflegekunden in Ostrhauderfehn betreut sowie die Tagespflegeeinrichtung „Lüttje Huus Osterfehn“ mit insgesamt 16 Plätzen. Die nachfolgende Kooperationsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die o. g. Betriebsteile der Ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege Erika Pahl. Neben diesen Betriebsteilen werden noch zwei Einrichtungen der stationären Altenpflege, ein Ambulanter Pflegedienst sowie eine Tagespflegeeinrichtung in Westoverledingen vorgehalten. Die Einrichtungen der Ambulanten- und stationären Kranken- und Altenpflege Erika Pahl verfügen über Versorgungsverträge mit allen Pflege- und Krankenkassen sowie den Sozialhilfeträgern.
Ziel der Vereinbarung:
Eine wohnortnahe Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist Ziel allen politischen Handelns. In Ostrhauderfehn wohnen derzeit rund 500 Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Diese Zahl wird sich bis zum Jahr 2030 fast verdoppeln. Dies bei einer leicht sinkenden Gesamteinwohnerzahl, was bedeutet, dass der Anteil der über 80 jährigen an der Gesamtbevölkerung Ostrhauderfehns von derzeit rund 4% bis zum Jahre 2030 auf knapp 10% ansteigt. Die zunehmende Überalterung wird zwangsläufig auch zu einem Anstieg des Pflegebedarfs führen. Die Kooperationspartner bieten unterschiedliche Versorgungsformen für Pflegebedürftige an. Mit ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege (inkl. Kurzzeitpflege) wird das gesamte Angebotsspektrum der Altenhilfe von den Kooperationspartnern erfasst. Somit sind die Kooperationspartner in der Lage, die Versorgung der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger Ostrhauderfehns Hand in Hand, partnerschaftlich umzusetzen. Durch die intensive Zusammenarbeit der Kooperationspartner ist es möglich, die Bürgerinnen und Bürger optimal, ihren Wünschen, Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend pflegerisch zu versorgen. Der Verbleib in der eigenen Wohnung steht auf der einen Seite im Vordergrund. Sollte dies nicht mehr möglich sein oder ein vorübergehender stationärer Aufenthalt sinnvoll und notwendig werden, kann auch hier wohnortnah die Versorgung sichergestellt werden. Durch die intensive Zusammenarbeit, werden für die Pflegebedürftigen bei einem Wechsel der Versorgungsformen Ängste genommen und Sicherheit geschaffen. Die Kooperationspartner handeln gemeinschaftlich, ausschließlich im Sinne und zum Wohle der Pflegebedürftigen. Informationen über den Pflegebedarf und biographischen Hintergrund werden unter den Kooperationspartnern ausgetauscht, so dass bei einer Änderung der Versorgungsform die kontinuierliche Betreuung des Pflegebedürftigen sichergestellt wird. Die Kooperation soll für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen dazu führen, dass die unterschiedlichen Versorgungsformen fließend ineinander übergehen und er den Eindruck gewinnt, dass alle Angebote aus einer Hand kommen.
Die Kooperation wird wie folgt sichtbar und sichergestellt:
Die Kooperationspartner unterrichten alle Mitarbeiter/innen der Unternehmen über die Kooperation. Besichtigungen der vorgehaltenen Einrichtungen durch Mitarbeiter/innen der Kooperationsunternehmen sind nach Terminvereinbarung möglich. Die Mitarbeiter/innen der Kooperationspartner werden aktiv in die Kooperation eingebunden. Jede(r) weiß, was der Kooperationspartner anbietet und kann es so auch an die Kunden weitervermitteln.
Die Kooperationspartner können in den Kooperationsbetrieben Infomaterial (Flyer etc.) auslegen. Bereits durch diese kleine Geste wird den Kunden deutlich, dass es sich um Kooperation und nicht um Konkurrenz handelt.
Die Einrichtungen vermarkten die Kooperation durch gemeinsame Anzeigenschaltung nach Absprache in der lokalen Presse (mindestens 1 Gemeinschaftsanzeige pro Quartal), durch Berichterstattung und Verlinkung auf den vorhandenen Internetseiten sowie durch gemeinschaftlichen Auftritt bei örtlichen Veranstaltungen. Die Möglichkeit der ambulanten pflegerischen Versorgung durch die ambulante und stationäre Kranken- und Altenpflege Erika Pahl wird zudem im Leistungsverzeichnis für das „Betreute Wohnen“ publiziert.
Kunden, die zur Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege im Haus zwischen den Wieken weilen, wird ein Gespräch mit der ambulanten und stationäre Kranken- und Altenpflege Erika Pahl angeboten. Der Termin wird vermittelt und findet auf Wunsch des Kunden im Haus zwischen den Wieken oder in der eigenen Häuslichkeit statt. Ziel ist eine optimale Weiterversorgung des Kunden auch nach der Entlassung aus der stationären Einrichtung. Dieses Erstgespräch ist völlig unverbindlich und für den Kunden kostenfrei.
Kunden der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege Erika Pahl, bei denen absehbar eine weiterführende stationäre Betreuung angezeigt ist (sei es zur Kurzzeit-, Verhinderungs- oder Stationären Pflege), wird das Haus zwischen den Wieken nahegelegt. Ein Erstgespräch kann sowohl in der Einrichtung oder in der Häuslichkeit des Kunden vermittelt werden. Das Erstgespräch ist völlig unverbindlich und für den Kunden kostenfrei.
Sofern der Kunde schriftlich sein Einverständnis erklärt, werden bei einem Wechsel der Versorgungsform notwendige Kundendaten, die einer reibungslosen Pflegeüberleitung dienlich sind, unter den Kooperationspartnern ausgetauscht. Je ausführlicher die Informationsweitergabe, umso besser kann die vorhandene Pflegequalität weitergeführt werden.
Konkurrenzausschluss:
Die Kooperationspartner verpflichten sich in der Gemeinde Ostrhauderfehn keine Geschäftsfelder zu erschließen, die durch den jeweiligen anderen Kooperationspartner bereits abgedeckt werden. D. h., die Pflege- und Wohnpark GmbH Ostrhauderfehn wird auch zukünftig ausschließlich stationäre Pflegeleistungen anbieten, während die Ambulante und stationäre Kranken- und Altenpflege Erika Pahl in Ostrhauderfehn ausschließlich ambulante und teilstationäre Angebote vorhalten wird.
Zielgruppe:
Die Kooperationsvereinbarung wird von den Kooperationspartnern bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihren ersten Wohnsitz in der Gemeinde Ostrhauderfehn unterhalten, verbindlich angewandt.
Nähere Informationen über den Pflegedienst Erika Pahl erhalten Sie hier.