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Kurzzeitpflege in Ostrhauderfehn — wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen

Kurz & klar: Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit von bis zu 8 Wochen (56 Tagen) im Jahr — während dieser Zeit wird der pflegebedürftige Mensch vollständig professionell betreut. Das Haus zwischen den Wieken in Ostrhauderfehn bietet spezialisierte Kurzzeitpflegeplätze in familiärer Atmosphäre. Die Pflegekasse beteiligt sich bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) an den Kosten — seit Juli 2025 über ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Betreuung für Menschen mit Pflegebedarf — zeitlich begrenzt, ohne feste Bindung an einen Dauerplatz. Sie richtet sich in erster Linie an pflegende Angehörige, die ihren Pflegebedürftigen für einen überschaubaren Zeitraum in guten Händen wissen möchten.

Im Gegensatz zur dauerhaften Heimunterbringung ist Kurzzeitpflege flexibel planbar: Die Dauer richtet sich nach Ihrem Bedarf — von wenigen Tagen bis hin zum gesetzlichen Maximum von 8 Wochen (56 Tagen) pro Kalenderjahr. Während dieser Zeit übernimmt das Pflegeteam alle Aufgaben der täglichen Versorgung: Körperpflege, Medikamentengabe, Mahlzeiten und soziale Betreuung.

Im Haus zwischen den Wieken werden Kurzzeitpflegegäste von Anfang an als vollwertige Gäste behandelt — nicht als kurzfristige Übergangslösung. Das Haus verfügt über speziell dafür vorgesehene Plätze und ein eingespieltes Team, das auf individuelle Bedürfnisse eingeht.

Für wen ist Kurzzeitpflege geeignet?

Tochter besucht ihre Mutter während der Kurzzeitpflege im Garten
Angehörige können jederzeit zu Besuch kommen — der Garten des Hauses lädt zum gemeinsamen Verweilen ein.

Kurzzeitpflege ist in den unterschiedlichsten Lebenssituationen sinnvoll. Die häufigsten Anlässe:

  • Urlaub der Pflegeperson: Wer rund um die Uhr pflegt, hat ein Recht auf Erholung. Kurzzeitpflege macht echte Auszeiten möglich — ohne schlechtes Gewissen, weil der Angehörige professionell versorgt ist.
  • Eigene Erkrankung oder Operation: Wenn die pflegende Person selbst krank wird oder ins Krankenhaus muss, gerät die häusliche Versorgung schnell in Schieflage. Kurzzeitpflege überbrückt diese Zeit zuverlässig.
  • Erholung nach einem Krankenhausaufenthalt: Nach einer Operation oder einem längeren Klinikaufenthalt ist das eigene Zuhause oft noch nicht der geeignete Ort. Kurzzeitpflege bietet eine sichere Übergangsversorgung bis zur vollständigen Erholung und stärkt die Kräfte für die Rückkehr nach Hause.
  • Entlastung bei besonderer Belastung: Pflege ist körperlich und seelisch anspruchsvoll. Auch ohne konkreten Anlass kann eine regelmäßige Auszeit die langfristige Pflegebereitschaft sichern und einem Burnout vorbeugen.
  • Probewohnen vor dauerhaftem Einzug: Manchmal ist Kurzzeitpflege der erste Schritt, um das Leben in einer Pflegeeinrichtung in Ruhe kennenzulernen — ohne sofortige Entscheidung für einen Dauerplatz. Das nimmt Druck von allen Beteiligten.

Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich — und was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 bis 5 für bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Für die Kurzzeitpflege allein sind dafür bis zu 1.854 Euro vorgesehen (Stand 2026).

Seit dem 1. Juli 2025 sind Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst: Bis zu 3.539 Euro stehen flexibel für beide Leistungen zur Verfügung. Das reicht in vielen Fällen aus, um einen mehrwöchigen Aufenthalt weitgehend finanziert zu bekommen.

Wichtig: Die Pflegekasse zahlt direkt an die Einrichtung. Eigenanteile — etwa für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — sind je nach Einrichtung unterschiedlich hoch. Die genauen Kosten erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unserem Team.

Tipp: Stellen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege frühzeitig bei Ihrer Pflegekasse — idealerweise 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt.

Was erwartet den Gast im Haus zwischen den Wieken?

Bewohner beim gemeinsamen Basteln im Haus zwischen den Wieken
Gemeinsame Aktivitäten und gesellige Runden gehören zum Alltag im Haus zwischen den Wieken.

Kurzzeitpflegegäste werden im Haus zwischen den Wieken von Anfang an herzlich aufgenommen und in den gewohnten Tagesablauf des Hauses eingebunden. Das schließt ein:

  • Vollständige pflegerische Versorgung rund um die Uhr durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Drei Mahlzeiten täglich in geselliger Runde im Speisesaal — frisch zubereitet, auf Wunsch mit Berücksichtigung von Ernährungsbedürfnissen
  • Soziale Betreuung und Aktivitäten: Basteln, Singen, Bewegungsübungen, Ausflüge in die nahe Umgebung von Ostrhauderfehn
  • Medizinische Grundversorgung und Medikamentengabe nach ärztlicher Anordnung
  • Eigenes Zimmer mit persönlichen Gegenständen — Gäste dürfen Vertrautes mitbringen

Das Haus liegt zentral in Ostrhauderfehn, in unmittelbarer Nähe zu Apotheke, Arztpraxis und Einkaufsmöglichkeiten. Angehörige sind jederzeit willkommen — Besuche können frei geplant werden. Wer nach dem Kurzzeitaufenthalt über eine dauerhafte Lösung nachdenkt, findet im Betreuten Wohnen des Hauses eine weitere Option mit hoher Selbstständigkeit.

Kurzzeitpflegeplatz in Ostrhauderfehn anfragen

Kurzzeitpflegeplätze sind begrenzt — besonders in den Schulferienzeiten sind sie schnell vergeben. Eine frühzeitige Anfrage ist daher sehr empfehlenswert.

Das Team des Hauses zwischen den Wieken nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und begleitet Sie durch alle notwendigen Schritte — von der ersten Anfrage bis zur Ankunft des Gastes.

Telefon: 04952 – 8090 – 0
E-Mail: info@pflege-wohnpark.de
Adresse: Liebigstraße 17, 26842 Ostrhauderfehn

Weitere Informationen zur Einrichtung, zu Zimmern und Gemeinschaftsbereichen finden Sie auf der Kurzzeitpflege-Seite sowie unter Kontakt.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege (FAQ)

Wie viele Tage Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse pro Jahr?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 8 Wochen (56 Tage) Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Grad 2.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Ab Pflegegrad 2 besteht gesetzlicher Anspruch auf Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen direkten Anspruch, in Einzelfällen können jedoch andere Leistungen greifen — das klärt die jeweilige Pflegekasse.

Kann ich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren?

Ja. Seit Juli 2025 sind beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst: Bis zu 3.539 Euro können Sie flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege einsetzen.

Wie weit im Voraus muss ich einen Kurzzeitpflegeplatz buchen?

Empfehlenswert sind 4 bis 6 Wochen Vorlaufzeit — besonders in den Ferienzeiten, wenn die Nachfrage hoch ist. In dringenden Fällen (z. B. nach Krankenhausaufenthalt) versuchen wir, kurzfristig zu helfen.

Dürfen Angehörige während der Kurzzeitpflege zu Besuch kommen?

Ja, selbstverständlich. Besuche sind jederzeit möglich und ausdrücklich erwünscht — sie tun den Gästen gut und geben Angehörigen die Möglichkeit, sich selbst ein Bild von der Versorgung zu machen.

Kann der Gast eigene Gegenstände mitbringen?

Ja. Vertraute Gegenstände wie Fotos, kleine Möbelstücke oder persönliche Kleidung dürfen mitgebracht werden. Das erleichtert die Eingewöhnung und schafft ein Stück Zuhause im Zimmer.

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